SEKTION SÄNTIS

Über uns


Der Verband Les Routiers Suisses wurde im Jahre 1957 in Bussigny VD von den Gründungsmitgliedern ins Leben gerufen.

Im Jahr 1967 wurde die Sektion Ostschweiz gegründet. Weil immer mehr Chauffeure sich dem Verband anschlossen, wurde am 5. März 1983 an der Jahresversammlung beschlossen, die Sektion aufzuteilen. Damals waren rund 670 Mitglieder in der Sektion Ostschweiz.
Bereits am 26. März 1983 war die Gründungsversammlung, für Mitglieder der Kantone St. Gallen und beider Appenzell, im Rest. Toggenburg in Flawil.

Der Vorstand wurde wie folgt gewählt:

Präsident:             Mario Rodighiero

Vizepräsident:      Ernst Märklin

Sekretär:               Hanspeter Niederer

Kassier:                Jakob Tanner

Aktuar:                  Markus Eugster

Beisitzer:              Urs Hilbi

Beisitzer:              Hans Scherrer


Die Sektion erfreute sich weiter grosser Beliebtheit. Heute sind rund 750 Mitglieder bei der Sektion Säntis.
Der Verband zählt über 16`000 Mitglieder und besteht aus 35 Sektionen, welche die ganze Schweiz abdecken.


Der Berufsverband Les Routiers Suisses setzt sich mit voller Kraft für die Interessen des Berufsfahrers ein. Im Sinne einer zuverlässigen und kundenorientierten Versorgung der Bevölkerung und Industrie kämpfen wir um langfristig anhaltende Verbesserungen im Strassentransport und dessen Umfeld.

Unser Vorstand


Präsident

Tel. +41 (79) 424 70 78

E-Mail: praesident@routiers-saenti.ch

Adresse: Haggenstrasse 86C, 9014 St. Gallen


Tätigkeit als: -

Arbeitgeber: Selbständig


Hobby: Fotografieren, Bergtouren, LKW-Fahren

Vize-Präsident

Tel. +41 (71) 393 84 81 oder +41 (79) 403 35 60

E-Mail: vizepraesident@routiers-saenti.ch

Adresse: Ruhbergstrasse 22, 9230 Flawil


Tätigkeit als: Lastwagenführer

Arbeitgeber: Camion Transport AG Wil


Hobby: Motorrad

Weiterbildung

Tel. +41 (79) 352 12 40

E-Mail: weiterbildung@routiers-saenti.ch

Adresse: Dorfstrasse 29, 9248 Bichwil


Tätigkeit als: Lastwagenführer

Arbeitgeber: Camion Transport AG Wil


Hobby:

Finanzen / Zentralvorstand

Tel. +41 (78) 827 35 38

E-Mail: kassier@routiers-saenti.ch

Adresse: Thurfeldstrasse 31a, 9215 Schönenberg a/Thur


Tätigkeit als: Lastwagenführerin

Arbeitgeber: GTrans Diepoldsau

Freizeit

Tel. +41 (79) 596 52 25

E-Mail: freizeit@routiers-saenti.ch

Adresse: Aeuelistasse 5, 9536 Schwarzenbach SG


Tätigkeit als: Lastwagenführer

Arbeitgeber: Müggler Tanklogistik


Hobby: Feuerwehr, Familie

Sektretär / Rechtsschutz

Tel. +41 (79) 288 33 10

E-Mail: sekretaer@routiers-saenti.ch

Adresse: Schwendistrasse 1, 9125 Brunnadern


Tätigkeit als: Lokführer

Arbeitgeber: UTL AG Bahnlogistik


Hobby: Wandern, Schwyzerörgeli

Festwirt / Relaisverantwortlicher

Tel. +41 (79) 431 83 94

E-Mail: festwirt@routiers-saenti.ch

Adresse: Dorf 14 , 9527 Niederhelfenschwil


Tätigkeit als: Lastwagenführer

Arbeitgeber: Agrokorn Bischofzell


Hobby: Grillieren

Beisitzer / Shop

Tel. +41 (71) 988 65 42 oder +41 (79) 422 02 94

E-Mail: beisitzer@routiers-saenti.ch

Adresse: Untere Laad 3054, 9630 Wattwil


Tätigkeit als: Lastwagenführer

Arbeitgeber: Hosberg AG Rüti ZH


Hobby: Turnverein, Biken

Statuten Sektion Säntis


Art. 1

Unter dem Namen "Sektion Säntis" / Les Routiers Suisses besteht ein Verein und ist geregelt nach den vorliegenden Statuten im Sinne von Art. 66 ff. des ZGB. Für alles weitere sind diese Statuten denen der Dachorganisation "Les Routiers Suisses" unterworfen. Sektion Säntis umfasst nur Mitglieder welche dem Gesamtverband Les Routiers Suisses angehören.

 


Art. 2

Die Sektion Säntis ist politisch und konfessionell neutral.



Art. 3

Die Sektion Säntis bezweckt, die Bestrebung der Les Routiers Suisses zu unterstützen, die gegenseitige Unterstützung der Berufsfahrer zu fördern und sich der Probleme der Berufsbildung anzunehmen.


Art. 4

Die Sektion Säntis ist bestrebt, diesen Zweck zu erreichen durch die Unterstützung aller Bestrebungen zur Verbesserung der Berufs- und Verkehrsverhältnisse, die ausserberufliche Weiterbildung und die Pflege der Kameradschaft.



Art. 5

Mitglied der Sektion Säntis kann jeder Berufsfahrer inkl. Lastwagendführerlehrlinge werden. Die Aufnahme erfolgt, gestützt auf eine schriftliche

Beitrittserklärung an den Verband "Les Routiers Suisses". Betreffend Freunde der Berufsfahrer gelten sinngemäss die Statuten der "Les Routiers Suisses"

Die Aufnahme kann durch die Sektion Säntis verweigert werden, wenn dies im Interesse des Berufs- oder Verbandsansehens als notwendig erscheint.



Art. 6

Der Austritt aus der Sektion Säntis erfolgt bei Domizilwechsel und Übertritt in eine andere Sektion ohne Kündigungsfrist.

Für den Austritt aus dem Verband siehe Statuten Verband Art. 7.



Art. 7

Die Sektionsmitgliedschaft bringt ihren Willen zum Ausdruck durch:


a. Jahresversammlung

b. Sektionsvorstand

c. Sektionsrevisoren


Bei Sektionsversammlungen entscheidet das einfache Mehr. Auf Wunsch von mindestens 1/5 der anwesenden Sektionsmitglieder hat die Wahl geheim zu erfolgen. Bei Stichentscheid zählt die Stimme des Präsidenten doppelt.



Art. 8

Mitglieder der Sektion sollten an die Sektionskasse eine jährlichen durch die Jahresversammlung festgesetzten Jahresbeitrag entrichten. Ausgenommen sind Lastwagenführerlehrlinge. Dieser Beitrag ist unabhängig von den Verbandsbeiträgen an "Les Routiers Suisses".



Art. 9

Die Sektion Säntis führt eine Jahresmeisterschaft gemäss Reglement durch.



Art. 10

Die Jahresversammlung findet statt auf Beschluss des Sektionsvorstandes oder auf Verlangen von 1/5 der Sektionsmitglieder. Diese Versammlung fasst für die Gesamtmitgliederschaft verbindliche Beschlüsse. Die Jahresver-sammlung findet in der Regel im 1. Quartal statt. Die Traktanden sind jedem Mitglied rechtzeitig und schriftlich bekanntzugeben. Der Jahresversammlung sind folgende Geschäfte zu unterbreiten.


a. Jahresbericht des Präsidenten

b. Protokoll der letzten Jahresversammlung

c. Jahresrechnung / Revisorenbericht

d. Wahl des Sektionsvorstandes und der Revisoren

e. Tätigkeitsprogramm

f. Festsetzung des freiwilligen Jahresbeitrages

g. Jahresmeisterschaft

h. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder

i. Dienstleistungen an die Mitglieder

j. Mitteilungen und Ehrungen

 


Art. 11

Der Sektionsvorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt auf die Dauer eines Jahres mit steter Wiederwählbarkeit. Präsident und Kassier können nicht im gleichen Jahr zurücktreten.

Die Revisoren werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt, wobei jeweils der amtsälteste Revisor ersetzt wird.



Art. 12

Dem Sektionsvorstand obliegen:


a. Führung der Sektion und die Betreuung seiner Mitglieder

b. ausserberufliche Weiterbildung (techn. Kurse usw.)

c. Bestimmung der Sektionsdelegierten

d. Pflege der Kameradschaft (Ausflüge, Wanderungen usw.)

e. Anträge betreffend Ehrungen

f. Betreuung der Lastwagenführerlehrlinge

 


iArt. 13

Dem Präsidenten obliegt die Leitung der Sektionsgeschäfte. Er vertritt die Sektion nach aussen und ist in steter Verbindung mit dem Kassier und Sekretär. Präsident und Kassier sind unterschriftberechtigt.



Art. 14

Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung der Sektion. Sie erstatten der Jahresversammlung schriftlich Bericht. Sie haben das Recht, jederzeit Einsicht zu nehmen in die Rechnungsführung der Sektion.



Art. 15

Langjährige Mitglieder, welche ganz besondere Dienste für die Sektion Säntis geleistet haben, können auf Antrag des Vorstandes durch die Jahresversammlung zu Ehrenmitglieder ernannt werden. Ehrenmitglieder der Sektion Säntis zahlen keinen Jahresbeitrag.



Art. 16

Von jeder Jahresversammlung und Vorstandssitzung ist vom Aktuar ein schriftliches Beschlussfassungsprotokoll zu erstellen.



Art. 17

Wird die Auflösung der Sektion Säntis durch die Jahresversammlung beschlossen, so hat diese zu bestimmen, was mit dem Barvermögen und dem Inventar der Sektion Säntis zu geschehen hat. Wird innerhalb von 5 Jahren nach der Auflösung keine neue Sektion gegründet, verfällt alles Vermögen und Inventar dem Verbande "Les Routiers Suisses". Wird die Sektion Säntis in neue Sektionen aufgeteilt, so wird Vermögen und Inventar nach Anzahl der Mitgliedern der neuen Sektionen aufgeteilt.


Genehmigt an der Statutenversammlung vom 23. März 1984 in Flawil.


Die Statuten wurden überarbeitet und an der Jahresversammlung vom 26. Januar 2002 genehmigt.

Les Routiers Suisses –Sektion Säntis



Der Präsident: Benno Koller

Der Sekretär: Mathias Eugster

Mitgliederantrag

Werden Sie Mitglied bei Routiers Suisses Sektion Säntis

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Unten ist der Button, bei welchem Sie direkt auf die Homepage des Verbandes geleitet werden. Dort können Sie sich Anmelden und werden je nach Wohnort einer Sektion zugewiesen.
Falls Sie jedoch explizit bei der Sektion Säntis mitmachen möchten, was uns sehr freuen würde, dürfen Sie sich bei uns melden, sobald Sie ihre Mitgliedernummer haben.

Vielen Dank für Dein Interesse

Wir freuen uns, dass du bei der Sektion Säntis aktiv mitmachen möchtest.

Damit wir Dich in unserer Sektionsliste aufnehmen können, brauchen wir noch folgende Angaben, welche du mit dem Mitgliederantrag an uns senden kannst.


Am besten meldest du die neue Adresse direkt über den Button an Routiers Suisses, damit dies überall geändert wird, was mit der Routiers Suisses zu tun hat.

(Gastmitglieder: Bitte auch an die Sektion in der du dabei bist, da bis jetzt das System die Änderungen nur bei der zugeteilten Sektion anpasst)

Besten Dank